Konditionen

in der Praxis – oder online

In der Regel findet eine Sitzung (Therapie, Beratung oder Coaching) persönlich in der Praxis statt. Dies bietet die besten Rahmenbedingungen für ein vertrauensvolles Gespräch: Sie haben ein "Feeling" für mich und ich habe eines für Sie. Gerade für eine achtsamkeitsbasierte und körperorientierte Vorgehensweise ist es ein großer Vorteil, wenn Sie und ich im selben Raum sind. Am Bildschirm sieht man immer nur einen Ausschnitt!

 

Nach dem ersten Kontakt (meist per Mail oder telefonisch), in dem wir klären, ob ich eine geeignete Therapeutin (Beraterin, Coach) für Sie sein könnte, sollte die erste Sitzung auf jeden Fall persönlich in der Praxis stattfinden. Danach sind nach Absprache mit Ihnen auch einzelne Online-Termine möglich. Zum Beispiel, wenn Sie krank im Bett liegen 
oder auf Reisen sind, die Therapie (die Beratung, das Coaching) aber dennoch weiterführen wollen. 

 

Online-Termine sind auf jeden Fall möglich, wenn Präsenztermine behördlich nicht gestattet sind (vgl. Corona-Pandemie). Hoffen wir, dass das künftig nicht mehr erforderlich sein wird. 

 

 

Bezahlung

Grundsätzlich sind meine Leistungen in bar am Ende der Sitzung zu begleichen. Sie erhalten selbstverständlich eine Quittung. Geldautomaten finden Sie bei verschiedenen Banken im Umfeld der Praxis oder auch im selben Haus, direkt neben dem Schaufenster des Feinkostgeschäfts.

 

Im Folgenden erhalten Sie detaillierte Informationen über die unterschiedlichen Möglichkeiten für die Abrechnung von Psychotherapie, Psychologischer Beratung und Coaching, die sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben.

Psychotherapie

Vorbemerkung

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker (für Psychotherapie). Das ist im SGB V  und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) festgelegt. Das heißt: Nur Ärzt*innen, die über eine Approbation verfügen und bei der Kassenärztlichen Vereinigung eine Zulassung haben (sog. Kassenärzt*innen), sind berechtigt, ihre Leistungen mit einer gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. 
 

Als Heilpraktikerin (für Psychotherapie) habe ich eine "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" durch das Gesundheitsamt bzw. Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main. Das heißt: Ich darf Psychotherapie durchführen, diese jedoch nicht mit Krankenkassen abrechnen. 

Hier und hier erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Vorgaben.

 

Abrechnungsmöglichkeiten

 

Die einfachste Art der Abrechnung ist die Selbstzahler-Regelung.

 

Diese hat für Sie zwei wertvolle Vorteile: 

  • Weder Ihre Diagnose noch die Tatsache, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen, erscheint in Ihrer Akte bei der Krankenkasse. Das ist z. B. relevant, wenn Sie einen bestimmten Beruf ausüben (oder anstreben) oder wenn Sie eine Lebensversicherung abschließen wollen.
  • Die Quittungen bzw. Rechnungen, die Sie von mir erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihrer Steuererklärung als "Sonderausgaben" bzw. "Außergewöhnliche Belastung" steuermindernd einsetzen. Genaues erfahren Sie bei Ihrem/Ihrer Steuerberater*in.

Außerdem ist diese Regelung für Sie und mich die einfachste und schnellste Form der Abrechnung: Sie bezahlen, ich gebe Ihnen eine Quittung, fertig.

 

 

Die zweite Möglichkeit für Sie ist ggf. die Erstattung von Therapiekosten durch die Private Krankenversicherung bzw. eine private Zusatzversicherung zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Dies ist jedoch an mehrere Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Versicherungsvertrag muss ausdrücklich die Anerkennung von Leistungen eines Heilpraktikers für Psycho-therapie (dieser Zusatz ist notwendig!) enthalten. Wenn Sie auch im "Kleingedruckten" nichts finden, fragen Sie 
    am besten direkt bei Ihrer PKV nach.
  • Ihren Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie bei mir als Heilpraktikerin (für Psychotherapie) müssen Sie bei Ihrer PKV einige Wochen oder Monate vor Beginn einer Psychotherapie (i. d. R. auch vor der Diagnose einer psychischen Erkrankung) gestellt haben. 
    Im Klartext: Wenn Sie Ihren Kostenerstattungsantrag erst stellen, wenn Sie eine Psychotherapie bereits begonnen haben, nimmt die PKV Ihren Antrag nicht mehr an.

Außerdem ist zu beachten:

Die Privaten Krankenversicherungen erstatten i. d. R. nicht das volle Honorar für eine Psychotherapie bei einem Heil-

praktiker oder einer Heilpraktikerin für Psychotherapie, sondern beziehen sich auf das GebÜH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Das heißt, auch wenn Ihre PKV die Psychotherapie bei mir anerkennt, bekommen Sie nicht das volle Honorar von der PKV erstattet.


Zum Verständnis: Das GebÜH stammt aus dem Jahr 1985(!) Damals wurden mittels einer Umfrage unter Heilpraktikern die durchschnittlichen Vergütungen ermittelt. Aus kartellrechtlichen Gründen hat danach keine weitere Anpassung mehr stattgefunden.  
Weitere Informationen hierzu finden Sie beispielsweise hier und hier.

 

Eine (teilweise) Kostenerstattung durch Ihre PKV ist also möglich; sie erfordert im Vorfeld einer Psychotherapie lediglich etwas mehr Aufwand für Sie. Sobald Sie die Zusage Ihrer PKV erhalten haben, werde ich Ihnen alle erforderlichen Dokumente (Bescheinigungen, Rechnungen etc.) zur Verfügung stellen.

 

Hinweis

Solange Sie noch keine Zusage einer Kostenübernahme durch Ihre PKV haben, können Sie als erste Sitzung eine Psycho-

logische Beratung in Anspruch nehmen. Diese zahlen Sie zwar in jedem Fall selbst. Allerdings verlieren Sie dadurch nicht Ihren möglicherweise bestehenden Anspruch auf Übernahme von Psychotherapiekosten. 

 

Bei einer Psychologischen Beratung arbeite ich nicht therapeutisch (d. h. wir gehen nicht in die Tiefe), kann Sie jedoch dahingehend beraten, wie Sie mit Ihrer aktuellen Situation so lange besser umgehen können, bis die Therapie genehmigt ist.

 

Die Möglichkeit, als Selbstzahler*in mit der Therapie zu beginnen, während Ihr Kostenerstattungsantrag bei der PKV läuft, besteht logischerweise nicht.

 

 

Psychologische Beratung

Psychologische Beratungsleistungen sind – wie andere Beratungsleistungen auch – keine therapeutischen Leistungen. Als solche ist die Psychologische Beratung stets von den Klienten selbst in voller Höhe zu tragen. Beratungsleistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (zzt. 19 % MwSt).

 

Kosten für eine Psychologische Beratung sind gegebenenfalls steuerlich absetzbar (als Sonderausgaben bzw. Außer-

gewöhnliche Belastungen). Über die genauen Bedingungen lassen Sie sich bitte von Ihrer Steuerberatung informieren.

Coaching

Coachingleistungen sind ebenfalls keine therapeutischen Leistungen und sind stets von den Klient*innen selbst zu bezahlen. Auch hier besteht eine Umsatzsteuerpflicht (zzt. 19 % MwSt). Dies gilt für alle Arten bzw. Anlässe eines Coachings (Privat, Arbeit, persönliche Kompetenzen, Konflikt, Business usw.).

 

Im Falle eines Coachings, das der Förderung Ihrer beruflichen Kompetenzen dient und die von Ihrem Arbeitgeber befür-

wortet wird, kann es auch sein, dass Ihr Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Hier ist vielleicht wichtig für Sie zu wissen: Auch in diesem Fall besteht meinerseits eine Schweigepflicht über Ihre persönlichen Daten und den Coachingprozess im Einzelnen. 

 

 

Egal, ob Sie zu einer Psychotherapie, einer Psychologischen Beratung oder zu einem Coaching kommen: Es kann immer einmal vorkommen, dass Sie einen gebuchten Termin doch nicht wahrnehmen können. So ist das Leben, und da bin ich auch gerne flexibel.

 

Dennoch: Die Zeit unseres Termins ist ausschließlich für Sie reserviert. Falls Sie also zu einem geplanten Termin nicht erscheinen können, sagen Sie bitte spätestens 48 Stunden vor dem Termin (für Montagstermine: bis zum Donnerstag vorher, 20 Uhr) den gebuchten Termin ab. Ansonsten muss ich Ihnen leider die Zeit unseres Termins in voller Höhe in Rechnung stellen  ("Ausfallhonorar", § 615 BGB). Ich bitte um Ihr Verständnis.

 

Terminabsagen

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